Inflationsausgleichsaufsicht 2024
25.10.2023. Um die Inflation abzumildern, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zum 15.11.2023 eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie gewähren. Inflationsausgleich für Pflegekräfte und Pflegeverbände. Berlin: hib SCR Der Rechtsausschuss stimmte am Mittwochvormittag dem Entwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, B-Grünen und FDP für ein Gesetz „zur Regelung einer besonderen Inflationsausgleichszahlung für professionelle Pflegekräfte, Pflegeverbände und bis zum 31. August 2023“ zu. Stellungnahme zum Gesetzentwurf: Inflationsausgleichszahlung für Erziehungsberechtigte. BAGFW begrüßt das gesetzgeberische Ziel, eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich für Erziehungsberechtigte zu schaffen. Der Bundesverband der Freien Wohlfahrtspflege bedankt sich für den 15.12.2022. Die inflationsausgleichende Sonderzahlung für professionelle Pflegekräfte soll monatlich und pro erbrachter Pflege ausgezahlt werden und auf den Zeitraum bis zum 15.15.2022 begrenzt sein. Dez. 2023. Bundesrat genehmigt Inflationsentschädigung für Pflegepersonen. Selbständige professionelle Pflegekräfte und Pflegevereine können eine monatliche Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation beanspruchen: Der Bundesrat stimmte dafür. ein entsprechender Beschluss des Bundestages.2. Nov. 2023. Für professionelle Pflegekräfte wird es künftig bis zu 1.000 pro Betreuung geben. Für die Freiwilligen Tausende Euro pro Jahr und pro Person. 23. Oktober 2023. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat in seiner ersten Beratung den Gesetzentwurf zur Regelung einer Sonderzahlung zum Inflationsausgleich im Deutschen Bundestag vorgestellt. Pflegeverbände und Betreuer sollen ab dem 16.12.2023 eine Sonderzahlung zur Deckung ihrer finanziellen Mehrbelastungen durch die Inflation erhalten. Inflationsausgleich für Betreuer. Selbständige professionelle Pflegekräfte und Pflegevereine können eine monatliche Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation beanspruchen: Der Bundesrat stimmte dafür. einen entsprechenden Bundestagsbeschluss.