Angriffsziele 2024




23. November 2022. Das Bundesangriffskommando ist bereits gebildet, die Angriffsziele stehen fest. Wiener OTS – Der Vorstand hat der Gewerkschaft vida heute die Streikgenehmigung für einen Dauerwarnstreik im Bahnsektor erteilt. Der Streik war für Montag, den 28. November, geplant. 2022, im Zeitraum, eingestellte Zeit.10. Jan. 2024. Alle Urteile finden Sie hier. 01. Freien-Urteile.de wurden veröffentlicht. dass die GDL mit dem Streik rechtswidrige Streikziele verfolgt oder gegen die Friedenspflicht verstößt. Zur Frage der Tariffähigkeit der GDL, die von der Deutschen Bahn unterstützt wird. Mehr lesen. Verwaltungsgericht Berlin. 4. M. Die Warnstreiks des Lufthansa-Bodenpersonals gehen weiter. Nachdem zuletzt der Güterverkehr und die Technik im Visier des Streiks standen, sind nun erneut Passagiere betroffen.4. M. Beim nächsten Verdi-Warnstreik bei der Lufthansa werden auch wieder Passagiere betroffen sein. Die Gewerkschaft hat das Bodenpersonal zum Streik am Donnerstag und Freitag dieser Woche aufgerufen.4. M. Die Warnstreiks des Lufthansa-Bodenpersonals gehen weiter. Nachdem zuletzt der Güterverkehr und die Technik im Visier des Streiks standen, sind nun erneut Passagiere betroffen.10. Jan. 2024. Es lässt sich nicht feststellen, dass die GDL rechtswidrige Streikziele verfolgt oder gegen die Friedenspflicht verstößt. - Das ist neu zum Thema Witwenrente.15. Apr. 2023. Streikziele am Universitätsklinikum erreicht – ver.di feiert Tariferfolg für Entlastungstarifvertrag. 15. April 2023. 26.03. Überblick über die Ausstellungen in der Kunsthalle Willingshausen, 13. M. Politische Ziele sind daher keine legitimen Angriffsziele. Streiks, die auf den Abschluss von Tarifverträgen zu allgemeinen politischen Themen abzielen, sind rechtswidrig. Die Durchsetzung einer Mobilitätswende ist ein allgemeines politisches Ziel. Sie zielt nicht auf die Erhaltung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ab.9. Jan. 2024. Die Lokomotivführergewerkschaft GdL kann ihre für Mittwoch bis Freitag angekündigten Streiks wie geplant durchführen. Die Gewerkschaft habe nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen und keine illegalen Streikziele verfolgt – das Hessische Landesarbeitsgericht entschied rechtskräftig in zwei Eilverfahren.





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