Richtlinie 2024
16. Richtlinie – 2022 2464 – EN – CSRD-Richtlinie – EUR-Lex. Richtlinie EU 2022 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen EU 2014, 109 EG, 43 EG und 34 EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Text mit EWR-Relevanz, 20. Titel: Delegierte Verordnung der EU-Kommission 2024 896 о. über die Änderung der EU-Richtlinie 2016 des Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Regulierungsstandards zur Anpassung der Grundbeträge in Euro für die Berufshaftpflichtversicherung und für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsvermittlers, 1. 3. Bei der Anwendung dieser Richtlinie, die PDEU wird berücksichtigt. 4. Diese Richtlinie berührt nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Unionsrecht festzulegen, was sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrachten, wie diese Dienstleistungen im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen organisiert und finanziert werden sollten und welche spezifischen Leistungen sie erbringen Verpflichtungen würden28. EU-Mitgliedstaaten sind. hat sich einstimmig auf die Position des Rates zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geeinigt. Der Rat und das Europäische Parlament. erzielte eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen durch die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten 1. BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zu Verrechnungspreisen KOM 2023 0529 - C9-0339 2023 - 2023 0322 CNS, Ausschuss für Wirtschaft und Währung Berichterstatterin für Angelegenheiten: Kira Marie Peter-Hansen1. BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Verrechnungspreise KOM 2023 0529 – C9-0339 2023 – 2023 0322 CNS, Ausschuss für Wirtschafts- und Währungspolitik Berichterstatterin: Kira Marie Peter-Hansen. Richtlinie 2024 XX XX über Verrechnungspreise und gegebenenfalls Erläuterung der Anwendung einer solchen Methode oder des Verrechnungspreises selbst,